Das THW leis­tet seit Anfang März einen wich­ti­gen Bei­trag gegen das Coro­na­vi­rus in Bay­ern: Kern­auf­ga­be bleibt die Zen­tral­lo­gis­tik für den Frei­staat. Die Wei­ter­ver­tei­lung der Schutz­aus­stat­tung an die Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den gehört auch zu den Auf­ga­ben, die das THW auf ört­li­cher Ebe­ne leis­tet. Bei­spie­le dar­über, wie sie abläuft und was die THW-Ein­satz­kräf­te ganz kon­kret tun, kom­men aus den Regio­nal­be­rei­chen Bam­berg und Karlstadt.

Mate­ri­al erfas­sen und ein­la­gern, Ein- und Aus­gän­ge doku­men­tie­ren, Mate­ri­al packen und ver­tei­len. Die­se Auf­ga­ben fal­len in den THW-Orts­ver­bän­den des Regio­nal­be­rei­ches Bam­berg an, ins­be­son­de­re dann, wenn die Orts­ver­bän­de von den jewei­li­gen Füh­rungs­grup­pen Kata­stro­phen­schutz (FüGK) den Auf­trag zur logis­ti­schen Unter­stüt­zung bekom­men. Dies ist bei den THW-Orts­ver­bän­den Bad Kis­sin­gen, Bad Staf­fel­stein, Haß­furt, Kirch­eh­ren­bach und Mell­rich­stadt der Fall. Neben der all­ge­mei­nen Logis­tik sind die­se Orts­ver­bän­de teil­wei­se in die Ver­tei­lung der Schutz­aus­stat­tung invol­viert. Die­se erfolgt in Haß­furt durch eige­ne Ein­satz­kräf­te und Fahr­zeu­ge, in ande­ren THW-Orts­ver­bän­den wie Bad Kis­sin­gen, Bad Staf­fel­stein, Kirch­eh­ren­bach oder Mell­rich­stadt holen die Bedarfs­trä­ger das Mate­ri­al aus dem zen­tra­len Land­kreis­la­ger ab. Vor­aus­set­zung ist, dass die ange­lie­fer­ten Mate­ria­li­en nach Schutz­stu­fe klas­si­fi­ziert wur­den. Über die kon­kre­te Ver­tei­lung an die ein­zel­nen Bedarfs­trä­ger ent­schei­det die FüGK. Das THW über­nimmt die Kom­mis­sio­nie­rung und Aus­ga­be. Größ­te Genau­ig­keit, Sorg­falt und Ein­hal­tung der Hygie­ne­re­geln sind bei den ein­ge­setz­ten THW-Kräf­ten hier­bei gefragt. Eine enge Ver­zah­nung mit der FüGK erfolgt durch die Fach­be­ra­ter der jewei­li­gen Orts­ver­bän­de, die in regel­mä­ßi­gem Aus­tausch mit den Füh­rungs­grup­pen ste­hen. *** Im Regio­nal­be­reich Karl­stadt befin­den sich zehn THW-Orts­ver­bän­de, wel­che zum Teil auch als THW-Logis­tiks­tütz­punk­te für die Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den (KVB) fun­gie­ren. Steht Schutz­aus­stat­tung zur Über­ga­be von den THW-Logis­tiks­tütz­punk­ten an die Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de bereit, dann wen­den sich die THW-Logis­tiks­tütz­punk­te an ihren zustän­di­gen THW-Fach­be­ra­ter. Der THW-Fach­be­ra­ter wirkt in der jewei­li­gen Füh­rungs­grup­pe Kata­stro­phen­schutz mit, und ist auch für die Koor­di­nie­rung der Über­ga­be zustän­dig. Je nach Mög­lich­keit wird die Schutz­aus­stat­tung durch die Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de selbst vom THW-Logis­tiks­tütz­punkt abge­holt oder von den THW Ort­ver­bän­den zu deren Logis­tiks­tütz­punk­ten, wie z. B. Bau­hö­fen etc. gebracht. Das bedeu­tet für die THW-Orts­ver­bän­de, dass sie eige­ne Ein­satz­kräf­te sowohl für die Beset­zung des THW-Logis­tiks­tütz­punk­tes als auch für den Trans­port und Lade­ar­bei­ten orga­ni­sie­ren müs­sen. Um die Anste­ckungs­ge­fahr für die Hel­fe­rin­nen und Hel­fer zu mini­mie­ren, wer­den auch hier die Hygie­ne­re­ge­lun­gen des RKI beach­tet. Die Ein­satz­kräf­te bemü­hen sich soweit wie mög­lich den Min­dest­ab­stand von 1,5m bei ihren Tätig­kei­ten ein­zu­hal­ten. Bei den Mate­ri­al­lie­fe­run­gen bzw. Mate­ri­al­um­la­dun­gen dür­fen nur so vie­le Hel­fe­rin­nen und Hel­fer im THW-Orts­ver­band sein, wie unbe­dingt not­wen­dig. Für die Trans­por­te im jewei­li­gen Land­kreis sind nach Mög­lich­kei­ten fes­te “Fah­rer­paa­re” zu bil­den. Der Lade­vor­gang ist eben­falls mög­lichst “kon­takt­los” durchzuführen.


Das THW leis­tet seit Anfang März einen wich­ti­gen Bei­trag gegen die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus in Bay­ern: Kern­auf­ga­be bleibt die Zen­tral­lo­gis­tik für den Frei­staat. Allein an einem Tag wer­den gut und ger­ne 524 Palet­ten mit 260.000L Des­in­fek­ti­ons­mit­tel transportiert.

Für den Erfolg des Gesamt­ein­sat­zes ist auch die Unter­stüt­zung, die das THW in Zusam­men­ar­beit mit den Part­nern leis­tet, wie zum Bei­spiel für die Kas­sen­ärzt­li­che Ver­ei­ni­gung im Regio­nal­be­reich Bamberg.

In Bam­berg wur­den bis heu­te 120 Euro­palet­ten mit Schutz­aus­stat­tung aus Bun­des­lie­fe­run­gen an die Kas­sen­ärzt­li­che Ver­ei­ni­gung Bay­erns aus­ge­lie­fert. Dar­un­ter rund 1 Mio Schutz­mas­ken ver­schie­dens­ter Klas­sen, rund 1,3 Mio Paar Schutz­hand­schu­he und meh­re­re tau­send Liter Flä­chen- und Hand­des­in­fek­ti­ons­mit­tel. Das Mate­ri­al für die Kas­sen­ärzt­li­che Ver­ei­ni­gung Bay­erns (KVB) wird von Trans­port­ein­hei­ten des THW bei einem zen­tra­len Logis­tiks­tütz­punkt im Groß­raum Mün­chen abge­holt und in das unter­frän­ki­sche Lager der KVB trans­por­tiert. Die Abho­lung des Mate­ri­als wird durch den Regio­nal­be­reich Bam­berg und hier ins­be­son­de­re durch die Orts­ver­bän­de Bam­berg, Coburg und Forch­heim orga­ni­siert und durch­ge­führt. Die­se Orts­ver­bän­de bil­den den Fach­zug Logis­tik des Regio­nal­be­rei­ches. Die enge Abstim­mung zwi­schen der KVB und der THW-Regio­nal­stel­le sorgt für einen rei­bungs­lo­sen und zügi­gen Ablauf und eine pro­blem­lo­se Abwick­lung. Die Kas­sen­ärzt­li­che Ver­ei­ni­gung benö­tigt die­ses Mate­ri­al vor allem für die Durch­füh­rung von Testungen.

Hier­zu ein wich­ti­ger Hin­weis:
Die Kata­stro­phen­schutz­be­hör­den über­neh­men die Unter­ver­tei­lung der Schutz­aus­stat­tung in eige­ner Regie. Durch das THW erfolgt kei­ne Aus­ga­be oder Ver­tei­lung von Schutz­aus­stat­tung an den Endverbraucher.

 


Zum Auf­bau der vom Land­rats­amt Forch­heim ein­ge­rich­te­ten Abstrich­stel­le für Tests auf das Coro­na­vi­rus waren am 19. März 2020 neben unse­ren Helfer*innen auch die des THW OV Kirch­eh­ren­bach eingebunden.

Gemein­sam mit den Feu­er­weh­ren des Stadt­ge­biets (Feu­er­wehr Forch­heim | Feu­er­wehr Bucken­ho­fen | FFW Reuth | Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr Kers­bach | FFW Burk), der BRK Bereit­schaft Forch­heim, den Funk­tio­nä­ren des Land­rats­am­tes sowie Poli­zei­be­am­ten konn­ten in kur­zer Zeit die Gege­ben­hei­ten für die­ses Dri­ve-by-Ver­fah­ren geschaf­fen werden.

‼️⚠️ WICHTIG: Die Stel­le ist nur für Per­so­nen mit einem Unter­su­chungs­auf­trag des Gesund­heits­am­tes Forch­heim. Spon­ta­ne Besu­che ohne Auf­trag sind zweck­los. Ver­hal­tens­re­geln für alle ande­ren Per­so­nen sind in der Pres­se­mit­tei­lung des Land­rats­am­tes nachzulesen.

Pres­se­mit­tei­lung des Land­rats­am­tes: https://lra-fo.de/site/Presseartikel/2020/03/PM049.php
Pres­se­ar­ti­kel der Nord­baye­ri­sche Nach­rich­ten — Forch­heim und Eber­mann­stadt: https://www.nordbayern.de/…/so-sieht-die-neue-corona-testst…